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Kapitel 470228 Himmelsgaben, Buch 2

Der Schwefeläther, dessen Gebrauch und Wirkung – 28. Februar 1847 [Kleinere Naturzeugnisse 1906]

1. Der sogenannte Schwefeläther ist eigentlich nichts anderes als ein reinster Wein- oder auch Obstweingeist, und es ist vom Schwefel kein Atom dabei. Denn was bei der Bereitung die kochende Schwefelsäure von ihrem Gehalt in Dämpfen aufsteigen lässt, das vereinigt sich mit den gleichzeitig aufsteigenden Wasserdämpfen, die in dem noch unreinen Wein- oder Obstweingeist enthalten sind, und fällt als eine schwere, tropfbare, saure Flüssigkeit wieder in die kochende Schwefelsäure zurück.

2. Der reine Wein- oder Obstäther geht aber dann frei als eine höchst zarte und reinste Flüssigkeit in die Vorlage über. Diese Flüssigkeit ist dann eben der sogenannte Schwefeläther.

3. Jeder Äther, als eine spirituelle spezifische Flüssigkeit, wirkt auf den Nervengeist betäubend; wie auch der Wein, das Bier, der Obstmost und dergleichen noch eine Menge, weil in derlei Flüssigkeiten die seelischen Spezifika schon freier und ungebundener sind als im Wasser und in anderen ungegorenen Flüssigkeiten. Aber natürlich sind die seelischen Spezifika in dem reinen Äther schon nahe ganz frei und können nur in einem festverschlossenen Gefäß festgehalten werden. Wird ein solcher Äther dann durch das Einatmen mit dem leiblichen Organismus, in dem der Nervengeist waltet, in eine innere Verbindung gebracht, so wird er gierigst von dem ihm verwandten Nervengeist aufgefangen und zur Sättigung der inneren Nervenkammern verwendet.

4. Wenn aber diese Kammern auf eine plötzliche, unvorbereitete Weise gesättigt worden sind, da werden sie eben durch solche Sättigung aufgebläht gleich einer Blase und sind in solchem aufgeblähten Zustand keiner Reaktion, weder durch äußere Verletzungen, noch durch innere Ergreifungen von Seiten des Nervengeistes, fähig.

5. Da aber dadurch auch der Nervengeist seinerseits für den Leib untätig wird, da er sich ob der momentanen Übersättigung der Nervenkammer außer Verband mit demselben gestellt hat – so wird die Seele frei, da sie der Nervengeist in solcher Übersättigungszeit der Nervenkammern nicht bindet an dieselben; aus welchem Grunde dann die Seele auch frei wird und sich in der kurzen Zeit solcher Betäubung der Nerven in jener Sphäre in der Geisterwelt befindet, in welchem Zustand das (betreffende) menschliche Herz oder Gemüt sich befindet.

6. Ist dieser Zustand ein guter, so wird die Seele sich auch in paradiesischen Gefilden voll Seligkeit befinden. Ist aber der Gemütszustand ein schlechter, so wird auch die Seele sich für den Moment der sogenannten Narkose (Betäubung, Erstarrung) in dem ihrem Gemüt entsprechenden Zustand befinden.

7. Da hier aber Seele und Nervengeist noch im Vollverband wie beim natürlichen Schlaf sich befinden und die Seele die Formen ihrer Anschauung in den mit ihr noch gebundenen Nervengeist überträgt, so kann sie sich dessen, was sie in der Geisterwelt sah, noch recht wohl erinnern, während sie von dem Leib nichts weiß, was unterdessen mit ihm vorgegangen ist.

8. Aus einem rein somnambulen Zustand aber wie auch aus einem tieferen natürlichen Traumleben bringt die Seele darum keine Rückerinnerung in den natürlichen Zustand zurück, weil sie da gewöhnlich außer Verband mit dem Nervengeist tritt, indem dieser im Verband mit den Nerven bleibt, welche, weil sie sonst keine Sättigung haben und gewöhnlich schwach sind, ohne den Nervengeist alsbald sterben und sich auflösen würden, was natürlich auch dann des Leibes vollkommener Tod wäre.

9. Bei der Äthernarkose aber ist eben der Äther das Substitut des Nervengeistes, wie beim natürlichen Traumleben der Magenäther aus den Speisen. Da kann der Nervengeist sich schon frei machen und völlig allein der Seele zu Diensten stehen, daraus denn auch die Rückerinnerung der Seele von dem, was sie in der Geisterwelt schaute.

10. Darin aber liegt sehr leicht begreiflich der Unterschied zwischen diesem Ätherbetäubungszustand und dem sogenannten magnetischen Schlaf, in welchem die Seele ihren Leib beschauen kann, weil der Nervengeist noch mit demselben verbunden ist, was aber bei der Narkose nicht der Fall sein kann, weil da beide außer Verband mit dem Leib sind.

11. Die nachträglichen Wirkungen, welche der Narkose mit der Zeit hie und da bei einem oder dem anderen Menschen folgen dürften, sind denen gleich, welche jedermann bei den in Kerkern Gefangenen leicht entdecken kann. Diese wünschen nichts sehnlicher als die Freiheit; und dem es einmal gelungen ist, aus irgendeinem Kerker zu entfliehen durch irgendein Loch, und er wird aber wieder eingebracht, der wird darauf noch einen desto größeren Wunsch in sich hegen, sobald wie nur immer möglich wieder aus dem Kerker zu entfliehen.

12. Dasselbe Bedürfnis wird auch der Seele durch die Äthernarkose eingepflanzt. Daher wird bei Menschen sich in gewissen Perioden dieser Seelenentwischungsdurst unter manchen konvulsivischen Zuständen wiederholen, und das besonders bei Nervenstarken, obschon gerade auch davon nicht alle Nervenschwachen ausgenommen sind. Gegen dieses Übel kann dann der Somnambulismus und besser noch eine vollgläubige Handauflegung und Gebet und Fasten als heilendes Gegenmittel angewandt werden.

13. Das sonach zu eurer beruhigenden, gründlichsten Wissenschaft über die natürlich-gute Sache des sogenannten Schwefeläthers.

14. Wo Ich dabei bin, da schadet auch das Gift der Hölle nicht, geschweige dieser Äther, der natürlich-gut ist und im gerechten Gebrauch gut sei! Amen.

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