7. Mehr als zehn Fragen hatte kein Prüfling bekommen, und es ist darum leicht begreiflich, dass eine Prüfung mit einem Knaben kaum über eine Minute Zeit gedauert [hat], besonders so er die ersten Fragen ganz gut und sehr fertig beantwortet hatte, da wurden ihm dann die anderen meistens erlassen. 8. Nach vollbrachter kurzer Prüfung bekam der Knabe ein kleines Zettelchen, mit welchem er sich dann mit seinen Eltern an derselben Taxkasse zu melden hatte, bei der er ehedem die Prüfungstaxe entrichtete, allwo er gegen Vorweisung des Prüfungszettelchens wieder eine kleine Taxe zu entrichten hatte, so er auf das Zettelchen ein Tempelzeugnis haben wollte. Kinder ganz armer Eltern mussten ein Signum paupertatis [Armutszeugnis] mitbringen, ansonst sie zu der Prüfung nicht zugelassen wurden.
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