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Kapitel 1 Die drei Tage im Tempel

Nach vollbrachter kurzer Prüfung bekam der Knabe ein kleines Zettelchen, mit welchem er sich dann mit seinen Eltern an derselben Taxkasse zu melden hatte, bei der er ehedem die Prüfungstaxe entrichtete, allwo er gegen Vorweisung des Prüfungszettelchens wieder eine kleine Taxe zu entrichten hatte, so er auf das Zettelchen ein Tempelzeugnis haben wollte. Kinder ganz armer Eltern mussten ein Signum paupertatis [Armutszeugnis] mitbringen, ansonst sie zu der Prüfung nicht zugelassen wurden. – Die drei Tage im Tempel, Kapitel 1, Absatz 8

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