Kapitel 1 | Die drei Tage im Tempel |
8. Nach vollbrachter kurzer Prüfung bekam der Knabe ein kleines Zettelchen, mit welchem er sich dann mit seinen Eltern an derselben Taxkasse zu melden hatte, bei der er ehedem die Prüfungstaxe entrichtete, allwo er gegen Vorweisung des Prüfungszettelchens wieder eine kleine Taxe zu entrichten hatte, so er auf das Zettelchen ein Tempelzeugnis haben wollte. Kinder ganz armer Eltern mussten ein Signum paupertatis [Armutszeugnis] mitbringen, ansonst sie zu der Prüfung nicht zugelassen wurden. 9. Die Zeit der Prüfung war entweder zu Ostern oder zur Zeit des Laubhüttenfestes und dauerte gewöhnlich fünf bis sechs Tage. Bevor aber die Prüfungen in dem Tempel ihren Anfang nahmen, wurden schon ein paar Tage früher Tempeldiener in die Herbergen geschickt, um sich zu erkundigen, wie viele Prüfungskandidaten etwa anwesend seien. 10. Wer sich da wollte besonders vormerken lassen gegen eine kleine Taxe, der konnte es tun, weil er dadurch früher zur Prüfung kam, aber die Taxlosen mussten dann gewöhnlich die letzten sein, und mit ihrer Prüfung nahm man sich schon durchaus nicht viel Mühe, und die Zeugnisse blieben gewöhnlich aus. Man versprach ihnen wohl, solche einmal nachzutragen, woraus aber gewöhnlich nie was geworden ist. |
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