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Kapitel 70 Die Erde

Wer Weisheit benötigt, dem wird sie gegeben, wann und wo immer er derselben bedarf. Benötigt jemand irgend gewisser äußerer Hilfsmittel zur Fristung seines irdischen Lebens, so werden sie ihm in gerechter Zeit und im gerechten Maße zugewiesen werden. Benötigt jemand bei einer besonderen Gelegenheit eine besondere Kraft, so soll sie ihm zuteilwerden, wann er ihrer am meisten benötigt. Bedarf jemand eines Rates oder eines Trostes, – sie sollen ihm zuteilwerden, wann immer er ihrer bedarf. – Die Erde, Kapitel 70, Absatz 5

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