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Kapitel 71 Die Erde

23. Wer aber kann da ein noch lästigeres Richteramt herausleiten, als es das frühere jüdische war? Wo solches besteht, besteht es wider alle Meine Anordnung, und wer daran teilnimmt, der richtet sich selbst, so er meint, dadurch seiner Sünden ledig zu werden, wenn er sich freiwillig hat richten lassen. Eine solche Richteranstalt wird für ihn zu einer wahren Sündensparkasse; denn wie kann ein Dritter jemandem eine Schuld erlassen, die ein Zweiter an den Ersten schuldet? Der Erste kann wohl die Schuld dem Zweiten nachlassen, aber der Dritte in Ewigkeit nie. Ein Dritter aber kann, wenn ein Erster und Zweiter oder der Gläubiger und der Schuldner dumme Menschen sind, wohl einen Rechtsfreund machen und kann sie ausgleichen durch guten Rat und durch gute Tat; aber von Sündenvergeben kann da nie eine Rede sein, außer der Gläubiger hätte ihn aus dem Grunde seines Herzens dazu bevollmächtigt.

24. Wenn aber Jakobus aus Meinem Geiste ein Sich-gegenseitiges-Sündenbekennen anempfiehlt, so ist darunter noch lange keine Beichte zu verstehen, sondern nur eine gegenseitige vertrauliche Mitteilung eigener Gebrechen und Schwächen, um dafür von dem stärkeren Freund und Bruder ein recht stärkendes Gegenmittel im Geist und in der Wahrheit zu bekommen. Seht, dazu braucht jemand weder priesterliche noch exorzistische Weihen, und das Apostelamt selbst ist nur ein brüderliches Lehramt, aber kein hebräischer und heidnischer Gold-, Silber- und Edelgesteinpomp.

25. Dass die Lehrer der Gemeinde sich im höchsten und reichsten Pomp zeigen sollten, hat Jakobus sicher nicht gemeint, da er den Gemeinden ein gegenseitiges Gebrechen- und Schwächenbekenntnis anriet; er wollte damit nebst dem ärztlichen Zweck auch den der gegenseitigen Demütigung erreicht haben, dass sich nicht ein Bruder vor dem anderen wie der Pharisäer im Tempel hervortun sollte, sondern gleich sein dem demütigen Zöllner.

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