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Kapitel 71 Die Erde

Da ist also von keiner Beichte, wie schon oben bemerkt, die Rede; wohl aber ist es nicht nur den Aposteln, sondern jedermann anbefohlen, wenn es nötig ist, einen ungerechten Haushalter zu machen, welcher nebst anderem sich hauptsächlich darin kundtun solle: So da irgend sehr schwachsinnige Menschen an ihren Brüdern gesündigt haben, diese aber gestorben wären, entweder leiblich oder geistig – bei welchem Umstand an eine Schuldnachlassung gegen ihre schwachsinnigen Beleidiger nicht mehr zu denken ist –, da wohl kann ein Dritter zu den Schwachen treten und ihre vermeintliche große Schuld ganz klein schreiben. Der wird an ihnen ein Werk der wahren christlichen Barmherzigkeit ausüben, besonders wenn er sie zu Mir wendet; in jedem anderen Falle aber soll sich ein Dritter nicht als Schuldnachlasser zwischen zwei Brüder mengen. Wenn er das tut, so soll alle Sünde der zwei auf ihn gelegt sein, weil er sie richten, aber nicht bessern wollte. – Die Erde, Kapitel 71, Absatz 26

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