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Kapitel 71 Die Erde

3. So habe Ich auch Meine Wiederdarniederkunft vorhergesagt, aber – wohlgemerkt – mit dem Beisatz: „Zeit und Stunde ist niemandem bekannt außer nur Mir allein und dem auch, dem Ich es offenbaren wollte.“ Ich habe es aber schon auch geoffenbart, aber nicht bezüglich auf Zeit und Stunde, sondern nur bezüglich der Zeichen, an denen man Meine Wiederkunft erkennen sollte.

4. Also haben auch alle Propheten geweissagt; aber alles, was sie geweissagt haben, war bedingungsweise, damit durch eine solche Weissagung ja niemand gerichtet werden sollte, sondern die Freiheit habe, das Angebotene zu tun, um dem angedrohten Gerichte zu entgehen, oder das Angebotene zu unterlassen, um gerichtet zu werden.

5. Jeremias prophezeite jahrelang und harrte selbst, manchmal bitter klagend, auf den Erfolg der Prophezeiung; denn was er auf morgen prophezeite, geschah erst nach Jahren; ja bei 23 Jahre musste er warten, bis seine Prophezeiung hinsichtlich der 70jährigen babylonischen Gefangenschaft an dem jüdischen Volk in volle Erfüllung ging.

6. Jonas harrte gar vergeblich auf den Untergang von Ninive, sodass er am Ende ganz ärgerlich Mir Meiner Güte wegen Vorwürfe machte. Die Ursache alles dessen aber liegt, wie schon vorhin einmal bemerkt wurde, lediglich in dem Benehmen der Menschen; denn so ihnen ein Gericht angedroht wird, sie aber ändern sich, wenn auch nicht alle, so doch wenigstens einige, so wird das Gericht aufgehoben.

7. Wenn unter hunderttausend Menschen nur zehn gerecht werden, so will Ich dieser zehn wegen auch die hunderttausend mit dem Gericht verschonen. Und wenn bei einer Million hundert Gerechte sind, so will Ich ihretwegen eine ganze Million mit dem angedrohten Gericht verschonen.

8. Wenn natürlich die Zahl der Gerechten aber dabei höher steht, so wird das Gericht um desto sicherer aufgehoben, und statt eines allgemeinen Gerichtes wird nur ein spezielles die Hartnäckigsten treffen. Wenn aber weniger Gerechte da sind, dann freilich wird nach einigen noch nachträglichen Ermahnungen das angedrohte Gericht nicht aufgehalten werden.

9. Nach diesem wohl auseinandergesetzten Sinne kann und darf dann auch nur einzig und allein ein Wiedergeborener zukünftige Ereignisse vorhersagen. Haben die Prophezeiungen nicht dieses Gesicht, so sind sie falsch, und der Prophet war weder ein Wiedergeborener noch ein Berufener, sondern er tat es aus seiner eigenen Macht, wofür er auch seinen Lohn finden wird. Und wenn er dereinst zu Mir auch sagen wird, wie es dergleichen jetzt gar überaus viele gibt: „Herr, das habe ich ja alles in Deinem Namen und alles zu Deiner größeren Ehre getan!“, so werde Ich ihm aber dennoch entgegnen: „Hinweg mit dir; denn Ich habe dich nie gekannt!“, d. h. als Propheten und als solchen, den Ich berufen hätte, in Meinem Namen zu weissagen; denn ein Prophet, der ums Geld prophezeit, ist gleich wie einer, der Gott ums Geld dient und Ihn ums Geld anbetet. Solche haben ihren Lohn schon genommen. Daher habe Ich mit ihnen nichts Weiteres mehr zu tun; denn sie waren allzeit falsche Propheten, nur Augendiener und Diener des Mammons und des Beelzebub.

10. Ihr seht aber, dass aus dem klar hervorgeht, dass sich jedermann mit dem Prophezeien wohl gar sehr in Acht nehmen sollte, der Wiedergeborene und der Berufene so gut wie der Nichtwiedergeborene und Nichtberufene; denn der Prophezeiung wegen lasse Ich wohl niemanden die Wiedergeburt erreichen, sondern allein des ewigen Lebens wegen.

11. So Ich aber jemanden berufe zu prophezeien, der sei ja nicht so keck und setze eigenmächtig etwas hinzu oder nehme eigenmächtig etwas hinweg; denn so er das täte, so würde es ihm einst gar übel bekommen! Daher ist es durchaus kein leichtes Geschäft, ein Prophet zu sein, und ein gar sehr nutzloser und schädlicher Mensch derjenige, der aus eigener Macht prophezeit oder sich wohl gar dabei ein göttliches Richteramt anmaßt.

12. Wer das tut, ist ein eitler Täter des Übels und wird in eben dasselbe Gericht kommen, in welchem er seine Brüder gerichtet hat. Wer da verdammt, der wird verdammt werden, und wer da verflucht, wird verflucht werden. Wer mit der Hölle richtet, der wird sein Gericht in der Hölle finden. Wer mit dem Tode richtet, der wird den Tod finden; wer mit dem Schwert, der wird mit dem Schwert gerichtet, und wer mit der Finsternis richtet, der wird in die äußerste Finsternis hinausgestoßen werden, da wird sein Heulen und Zähneknirschen; – wer aber nicht gerichtet sein will, der richte auch nicht.

13. So aber jemand sagen möchte, er habe Macht von Mir, zu richten, dem sage Ich, dass er ein Lügner ist in Ewigkeit; denn Ich habe Meinen wiedergeborenen Aposteln und Jüngern nur eine Macht der höchsten Nächstenliebe gegeben, die Ich der Liebe zu Mir gleichgestellt habe. Und dieser höchste Grad der Nächstenliebe ist Mein Geist in dem Herzen jedes Wiedergeborenen, wie auch im Herzen derjenigen, die an Mich glauben, Mich lieben und ihre Brüder Meinetwegen. Kraft dieser Liebe, die da ist Mein Geist im Menschen, hat jedermann das pflichtschuldigste Recht, seinen Feinden, sooft er will von ganzem Herzen zu verzeihen; und sooft ein Mensch seinem Feind verziehen hat durch Meinen Geist in ihm, sooft soll es auch in allen Himmeln demselben Sünder verziehen sein.

14. Wenn aber es einen bösen Feind gibt, an dem alle Verzeihung fruchtlos ist, da solle der Mensch sagen: „Der Herr vergelte es dir nach deinen Werken!“, – und darin besteht die Vorenthaltung der Sünde.

15. Frage: Ist diese Vollmacht wohl ein erteiltes Richteramt? O nein, das ist nur eine Vollmacht der höchsten Nächstenliebe oder einer Liebe, die Meiner göttlichen gleichkommt, – aber ewig nie ein Richteramt, welches Ich Selbst von Mir hintangeschoben habe und habe es eben darum umso weniger einem Menschen erteilt.

16. Ich habe aber diese höchste Liebesvollmacht eben aus Meiner höchsten Liebe darum den Menschen gegeben, damit die Menschen untereinander selbst sich desto leichter wahrhafte Brüder in Meinem Namen werden könnten; denn bei den Juden konnte niemand, außer allein der Hohepriester, eine Sünde, die ein Mensch an dem anderen beging, wieder sühnen, und das nur zu gewissen Zeiten und durch bestimmte Opfer. Und zwei Menschen, die gegeneinander gesündigt haben, blieben so lange Feinde, als bis sie der Priester und das Opfer nicht versöhnt hat.

17. Wie misslich war dieser Umstand – der freilich mehr eine falsche Auffassung des Gesetzes, als das Gesetz selbst war – für solche Menschen, welche nicht selten viele Tagereisen von Jerusalem entfernt lebten! Um diesem alten Missbrauch des Gesetzes kräftigst zu begegnen und den Menschen ihre Bürde möglichst zu erleichtern, habe Ich demnach jedem Menschen die höchste göttliche Liebesmacht damit gegeben, dass jeder seinem Beleidiger von ganzem Herzen verzeihen kann, und dass diese Verzeihung auch für alle Himmel gültig ist.

18. Wer wohl kann daraus eine Vollmachtserteilung herausbringen, die sich ein Richteramt aneignet? Oder wenn Ich so etwas getan hätte, hätte Ich da nicht Mir Selbst widersprochen, so Ich auf der einen Seite alles Richten verdammte, auf der anderen Seite aber hätte Ich es dennoch als unerlässliche Bedingung zur Seligwerdung anbefohlen? Sowas ließe sich wohl kaum von einem blöden Menschen erwarten, geschweige erst von der allerhöchsten Weisheit Gottes.

19. So Ich sagte: „Nehmet hin den heiligen Geist!“, so hieß das so viel und heißt es noch: „Nehmet hin die höchste Kraft Meiner göttlichen Liebe! Was ihr löst auf Erden, das soll gelöst sein, und es bedarf da weiter keines Opfers und Hohepriesters mehr; und was ihr bindet an euer Herz, und was ihr bindet in der Welt, das soll auch im Himmel gebunden sein!“

20. Hier ist unter Lösen und Binden nicht einmal die Vergebung und Vorbehaltung einer Sünde zu verstehen, sondern das Lösen ist ein Freimachen und Binden das Annehmen.

21. Wenn z. B. jemand Mir etwas schuldet als ein Mensch einem Menschen, so kann der Mensch den Menschen von der Schuld frei machen. Oder so da wäre irgendein Heide, so kann ein Christ ihn, so er Christus bekennt, vollkommen frei machen und kann ihn alsogleich in die Gemeinde aufnehmen oder ihn binden im Herzen mit der Allkraft der göttlichen Liebe. Das zu tun hat jeder rechtgläubige Christ, der an Mich glaubt, Mich liebt und in Meinem Namen getauft ist, vollgewichtig das Recht, ohne darob sich an den Hohepriester zu wenden, dem allein es früher zukam, fremde, heidnische Menschen in das Judentum aufzunehmen durch die Beschneidung.

22. Solche Vollmacht geschah darum – wie schon oben gezeigt –, dass dem Menschen das Leben so viel als möglich erleichtert würde und er sich allenthalben sein Gewissen reinigen und ein wohlgemütliches Leben führen könnte.

23. Wer aber kann da ein noch lästigeres Richteramt herausleiten, als es das frühere jüdische war? Wo solches besteht, besteht es wider alle Meine Anordnung, und wer daran teilnimmt, der richtet sich selbst, so er meint, dadurch seiner Sünden ledig zu werden, wenn er sich freiwillig hat richten lassen. Eine solche Richteranstalt wird für ihn zu einer wahren Sündensparkasse; denn wie kann ein Dritter jemandem eine Schuld erlassen, die ein Zweiter an den Ersten schuldet? Der Erste kann wohl die Schuld dem Zweiten nachlassen, aber der Dritte in Ewigkeit nie. Ein Dritter aber kann, wenn ein Erster und Zweiter oder der Gläubiger und der Schuldner dumme Menschen sind, wohl einen Rechtsfreund machen und kann sie ausgleichen durch guten Rat und durch gute Tat; aber von Sündenvergeben kann da nie eine Rede sein, außer der Gläubiger hätte ihn aus dem Grunde seines Herzens dazu bevollmächtigt.

24. Wenn aber Jakobus aus Meinem Geiste ein Sich-gegenseitiges-Sündenbekennen anempfiehlt, so ist darunter noch lange keine Beichte zu verstehen, sondern nur eine gegenseitige vertrauliche Mitteilung eigener Gebrechen und Schwächen, um dafür von dem stärkeren Freund und Bruder ein recht stärkendes Gegenmittel im Geist und in der Wahrheit zu bekommen. Seht, dazu braucht jemand weder priesterliche noch exorzistische Weihen, und das Apostelamt selbst ist nur ein brüderliches Lehramt, aber kein hebräischer und heidnischer Gold-, Silber- und Edelgesteinpomp.

25. Dass die Lehrer der Gemeinde sich im höchsten und reichsten Pomp zeigen sollten, hat Jakobus sicher nicht gemeint, da er den Gemeinden ein gegenseitiges Gebrechen- und Schwächenbekenntnis anriet; er wollte damit nebst dem ärztlichen Zweck auch den der gegenseitigen Demütigung erreicht haben, dass sich nicht ein Bruder vor dem anderen wie der Pharisäer im Tempel hervortun sollte, sondern gleich sein dem demütigen Zöllner.

26. Da ist also von keiner Beichte, wie schon oben bemerkt, die Rede; wohl aber ist es nicht nur den Aposteln, sondern jedermann anbefohlen, wenn es nötig ist, einen ungerechten Haushalter zu machen, welcher nebst anderem sich hauptsächlich darin kundtun solle: So da irgend sehr schwachsinnige Menschen an ihren Brüdern gesündigt haben, diese aber gestorben wären, entweder leiblich oder geistig – bei welchem Umstand an eine Schuldnachlassung gegen ihre schwachsinnigen Beleidiger nicht mehr zu denken ist –, da wohl kann ein Dritter zu den Schwachen treten und ihre vermeintliche große Schuld ganz klein schreiben. Der wird an ihnen ein Werk der wahren christlichen Barmherzigkeit ausüben, besonders wenn er sie zu Mir wendet; in jedem anderen Falle aber soll sich ein Dritter nicht als Schuldnachlasser zwischen zwei Brüder mengen. Wenn er das tut, so soll alle Sünde der zwei auf ihn gelegt sein, weil er sie richten, aber nicht bessern wollte.

27. Dies ist ganz gründlich das leichte Verständnis, was es mit der anbefohlenen Sündenvergebung für ein Bewandtnis hat. Nächstens noch etwas darüber und mehreres vom falschen Prophetentum.

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