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Kapitel 72 Die Erde

Sündenvergebung und Gnadenbilder

Am 24. April 1847

1. Es sind einige von den sogenannten modernen Philosophen, die Mich auch freilich nicht für mehr als bloß nur für einen Philosophen ansehen; diese behaupten, dass ein jeder Mensch nach dem christlichen Sinn das Recht habe, Sünden zu erlassen, indem Ich, als der Stifter dieser Lehre, auch Sünden nachgelassen habe – und nota bene solchen Menschen, die Mich zuvor doch sicher nie beleidigt hätten.

2. Ich aber sage dazu und sage solchen Philosophen ungefähr das, was Ich zu jenen Juden gesagt habe, die die Ehebrecherin vor Mich gestellt haben:

3. „Wer aus euch ohne Sünde ist, der mag desgleichen wohl tun, und es soll seine Handlung in allen Himmeln genehmigt sein.“

4. Ich konnte wohl als Mensch jedermann Sünden nachlassen, weil Ich völlig ohne Sünde war; wer aber nicht ohne Sünde ist und, wenn auch sonst keine, so doch die fleischliche Zeugungssünde in ihm als erblich wohnend hat, der kann desgleichen nicht tun.

5. Denn ohne Sünde sein heißt: sich im höchsten Grad der Demut und der Liebe befinden. Das Gesetz Gottes muss die eigene Natur eines solchen Menschen, und sein Fleisch von Kindheit an in allen seinen Begehrungen bis auf den tiefsten Grad verleugnet sein, auf dass Gottes Kraft vollends in selbem wohnen kann; dann könnte solch ein Mensch wohl auch zu diesem oder jenem sagen: „Deine Sünden sind dir vergeben!“, und sie werden ihm vergeben sein; aber da vergibt nicht der Mensch die Sünden, sondern allein die göttliche Kraft, der allein es möglich ist, die Herzen derjenigen, die gegeneinander gesündigt haben und in Feindschaft geraten sind, auszusöhnen und auszugleichen, d. h. die Herzen mit ihrem göttlichen Feuer zu durchglühen und zu durchleuchten und dadurch zu ersticken allen Zorn, allen Hochmut und allen Neid. Dass aber solches nur Gottes und keines Menschen Kraft vermag, das versteht sich von selbst; daher ein Mensch auch nur zu Gott sagen kann:

6. „Herr, vergib mir meine Sünde, die ich an vielen meiner Brüder begangen habe, welche Brüder ich nun nicht mehr um die Vergebung der an ihnen begangenen Sünden angehen kann; Deiner Kraft, o Herr, aber ist es für allzeit, wie für ewig, vorbehalten, dasjenige in aller Wirklichkeit zu bewerkstelligen, was ich wohl selbst bewerkstelligen möchte, so ich nunmehr könnte!“

7. Seht, auf diese Art kann also nur allein die Kraft Gottes Sünden nachlassen, welche sich Menschen gegenseitig nimmer vergeben können, entweder zufolge solcher örtlicher Entfernungen, vermöge welcher zwei Menschen, die sich einmal beleidigt haben, auf dieser Welt schwerlich mehr zusammenkommen können – außer auf dem Wege toter Briefe –, oder aber auch, so ein oder der andere Teil gestorben ist und somit der Leibestod eine undurchdringliche Wand zwischen zwei Menschen gezogen hat, die gegeneinander gesündigt haben. In solchen Fällen sonach kann im eigentlichsten Sinne nur Gott die Sünde vergeben, obschon daneben sich ein sogenannter schlechter Haushalter an den Sündern solcher Art ein Verdienst in Meinem Namen sammeln kann. Was ein schlechter oder ungerechter Haushalter ist, wisst ihr schon. Er hat zwar kein Recht, die Schuld nachzulassen, weil er selbst ein großer Schuldner ist, da er aber dadurch ein Werk der Barmherzigkeit ausübt, so reicht er durch diese Ausübung einen Trunk frischen, stärkenden Wassers, der ihm nicht unvergolten bleiben wird.

8. Ich will gegen einen solchen Gebrauch eben nicht zu viel sagen, so ein Mensch seine Fehler und Gebrechen einem sogenannten Seelenfreund unter vier Augen kundgibt, um von ihm einen Trost zu bekommen und eine mittelbare Versicherung, dass ihm die Sünden nachgelassen werden, so er sich an Mich wendet mit dem ernstlichen Vorsatz, solche Sünden nicht mehr zu begehen und womöglich die begangenen an seinem Bruder wieder gutzumachen durch eine aufrichtige Reue und womöglich durch eine liebfreundliche Genugtuung für die angetane Beleidigung.

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