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Kapitel 75 Die Erde

Die Grundstücke sind fast wie in Japan abgegrenzt, nur nicht mit jenen Strafen bei Übertretung der Grenze belegt. So ist auch noch gegenwärtig in vielen Punkten die Zahl der Kinder bestimmt, die ein Landmann oder Bürger haben darf; hat er mehrere, so muss er das sogleich der Behörde anzeigen, welche ihm dann das Vertilgungsedikt erteilt. – Die Erde, Kapitel 75, Absatz 11

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