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Kapitel 2 Die natürliche Sonne

Bei eben dieser Willensvollkommenheit aber wird dem Sonnenmenschen auch die Ordnung Meines Willens bekannt gegeben, und zugleich das sanctionirte Gebot hinzu, daß er mit der schöpferischen Vollkommenheit seines Willens der ewigen Ordnung Meines Willens durchaus nicht entgegen handeln solle. Daß dann bei dieser sehr freien Willensanstalt auch sehr viele unordentliche Begegnungen gegen Meinen Willen gemacht werden, das kann ein jeder Wille. Je freier und ungerichteter er ist, desto leichter und desto möglicher ist es ihm auch, über die gesetzlichen Schranken Meines Willens zu treten. – Die natürliche Sonne, Kapitel 2, Absatz 14

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