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13. Die Materie des Sonnenkörpers ist eigentlich, was das Äußere betrifft, ein etwas fester gehaltenes seelisches Organ, in welchem zahllose Geister gewisserart in geringerer Haft gehalten werden. Auf dem Sonnenkörper ist von Meiner Liebgnade aus ein zweiter, noch festerer substantieller Leib geschaffen worden, welcher zur Aufnahme dieser in der Sonnenmaterie haftenden Geister gar wohl tauglich ist. Wenn nun dieser Leib oder vielmehr ein wirklicher Sonnenmensch gezeugt wird durch den Willensakt eines Vormenschen, so wird alsobald auch ein Geist von diesem also gezeugten Menschen zur ferneren Freiheitsprobe aufgenommen. Ist die Aufnahme geschehen, welches allzeit sogleich nach der Zeugung geschieht, so ist der Sonnenmensch auch schon vollkommen lebendig da. Alsdann werden ihm Meine Willensbedingungen kundgegeben und werden ihm gezeigt seine eigenen Willensvollkommenheiten, vermöge welcher er eine wahrhaft schöpferische Kraft besitzt und nichts braucht, als nur fest und bestimmt zu wollen, so gibt ihm der Boden der Sonne auch das, was er will. 14. Bei ebendieser Willensvollkommenheit aber wird dem Sonnenmenschen auch die Ordnung Meines Willens bekanntgegeben und zugleich das sanktionierte Gebot hinzu, dass er mit der schöpferischen Vollkommenheit seines Willens der ewigen Ordnung Meines Willens durchaus nicht entgegenhandeln solle. Dass dann bei dieser sehr freien Willensanstalt auch sehr viele unordentliche Begegnungen gegen Meinen Willen gemacht werden, das kann ein jeder Wille; je freier und ungerichteter er ist, desto leichter und desto möglicher ist es ihm auch, über die gesetzlichen Schranken Meines Willens zu treten. |