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Kapitel 5 Die zwölf Stunden

Da habt ihr das Urtheil, welches also lautete: „Der Nachbar hat bei Vermeidung einer Strafe von 1000 Pfund die beiden Flüchtlinge dem Eigenthümer entweder todt oder lebendig zu übermachen; wenn sie gehen, mögen sie lebendig dahin gebracht werden, im Weigerungsfalle aber hat sie besagter Nachbar alsogleich niederzuschießen, und entweder ihre Köpfe oder ihre ganzen Leiber dem Eigenthümer zu überbringen, woselbst dann dieser nach seinem Gutdünken zu verfahren hat. – Die zwölf Stunden, Kapitel 5, Absatz 26

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