8. Wenn dann bei solchen Gelegenheiten ein so ungeheurer Schaden geschieht, dass die geschwächten Glieder der Sklaven nicht imstande sind, eine solche Kiste vollends ins Fahrzeug zu heben, und diese ihnen ins Wasser fällt, und wenn sie auch alsobald von den Sklaven herausgefischt wird, und kein Tropfen Wasser hineingedrungen ist zu ihrem Inhalt, so werden solche unachtsame Arbeiter entweder zu Tode fast gepeitscht, oder manchmal nach der grausamen Laune solcher Vögte auch alsogleich erschossen und ins Meer geworfen. 9. Und diese Armen sind erst dann außer aller Gefahr, wenn all die Ware glücklich ins Schiff gebracht worden ist, woselbst dann natürlich die Karren wieder zurückgenommen werden, statt der Kisten sich die Vögte darauf lagern, wo es dann zu ihrer Lustbarkeit und ihrem Vergnügen in beständigem Galopp gehen muss, welches Schnellfuhrwerk sie mit ihrem Peitschengeschnalze gar wohl zu bewerkstelligen wissen.
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