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Kapitel 9 Die zwölf Stunden

Nach beendeter Studienzeit erfolgt dann eine außerordentlich strenge Prüfung; wer die Prüfung besteht, wird wieder eingestellt, wer sie aber nicht besteht, der wird abermals geprügelt, und muß,die Studien wieder von vorne anfangen. — – Die zwölf Stunden, Kapitel 9, Absatz 13

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