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Kapitel 9 Die zwölf Stunden

Und so treibt hier gewisserart ein Keil den andern. Nie wird man einen Fall erleben, daß ein unterer Beamter wegen allfälliger Grausamkeit zur Verantwortung und Strafe gezogen wird; wohl aber, wenn er sich nur im Geringsten irgendwo eine Fahrlässigkeit erwiesenermaßen hat zu Schulden werden lassen. – Die zwölf Stunden, Kapitel 9, Absatz 53

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