Und so treibt hier gewisserart ein Keil den andern. Nie wird man einen Fall erleben, daß ein unterer Beamter wegen allfälliger Grausamkeit zur Verantwortung und Strafe gezogen wird; wohl aber, wenn er sich nur im Geringsten irgendwo eine Fahrlässigkeit erwiesenermaßen hat zu Schulden werden lassen. – Die zwölf Stunden, Kapitel 9, Absatz 53
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